Rechtsprechung
LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 66/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 6 Abs 4 S 3 HeizkostenV, § 7 Abs 1 S 2 HeizkostenV, § 7 Abs 3 HeizkostenV, § 16 Abs 3 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ordnungsgemäße Verwaltung bei rückwirkender Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels bei einem über Fernwärme beheizten Gebäude - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückwirkende Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels für Fernwärmekosten bei älteren Gebäuden; ordnungsgemäße Verwaltung; Rückwirkungsverbot
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückwirkende Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels ist unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rückwirkende Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch eine Eigentümergemeinschaft
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rückwirkende Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch eine Eigentümergemeinschaft
- haufe.de (Kurzinformation)
Heizkosten: Verteilungsschlüssel nicht rückwirkend änderbar
- haufe.de (Kurzinformation)
Heizkosten: Verteilungsschlüssel nicht rückwirkend änderbar
- anwalt24.de (Kurzinformation)
WEG: Verteilung der Heizkosten 50:50 oder 70:30 kann nicht rückwirkend geändert werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine rückwirkende Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels im Wohnungseigentum u. zum Zwangsschlüssel
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine rückwirkende Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels! (IMR 2014, 430)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 13.06.2013 - 918c C 70/12
- LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 66/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09
Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende …
Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 66/13
Sie können nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände hingenommen werden, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in höherem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt (BGH, Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654, Rn. 11;… Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202, Rn. 11).Der BGH hat im Urteil vom 09.07.2010, V ZR 202/09, ausgeführt: "Das Wohnungseigentumsgesetz enthält keine der mietrechtlichen Vorschrift des § 556a Abs. 2 Satz 2 BGB vergleichbare Einschränkung, wonach der Vermieter einen neuen Umlageschlüssel durch einseitige Erklärung nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes festlegen kann.
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10
Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 66/13
Sie können nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände hingenommen werden, etwa wenn der bisherige Schlüssel unbrauchbar oder in höherem Maße unpraktikabel ist oder dessen Anwendung zu grob unbilligen Ergebnissen führt (BGH…, Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654, Rn. 11; Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202, Rn. 11).Der BGH geht mithin hinsichtlich der Kosten für Heizung und Warmwasser von einem spezialgesetzlich geregelten strikten "Rückwirkungsverbot" aus (vgl. dazu auch schon Urteil der Kammer vom 30.10.2013, 318 S 113/12; BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202, Rn. 11;… vgl. auch Jennißen/Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 16 Rdnr. 41c;… Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 16 Rdnr. 55).
- EuGH, 30.05.2013 - C-70/12
Quinn Barlo u.a. / Kommission
Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 66/13
das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg, Geschäftszeichen: 980b C 70/12,. - LG Berlin, 20.04.2011 - 65 S 60/11
Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 66/13
So erfasst zwar - worauf die Berufungsklägerin zutreffend hinweist - der Wortlaut des § 6 Abs. 4 Satz 3 HeizKV diesen Fall nicht, weil sich die Regelung nur auf die in § 6 Abs. 4 Satz 1 HeizKV in Bezug genommenen Regeln zur Wahl des Abrechnungsmaßstabs (§§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 Satz 1, 8 und 9 HeizKV) bezieht und die zwingende Verteilungsregel des § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV dort gerade nicht aufgeführt ist (dazu auch LG Berlin, Beschluss vom 20.04.2011, Az. 65 S 60/11).